Flexibler Wechsel der Kfz-Versicherung: Neue Regelung


Welcher Autofahrer kennt ihn nicht, den Stichtag zum Wechsel der KFZ-Versicherung. Dank der Werbung hatte sich vielen Kraftfahrern eingeprägt, dass sie traditionell zum 30.11. eines jeden Jahres die Chance hatten, einen bestehenden KFZ-Versicherungsvertrag zu kündigen, um eine neue und günstigere Versicherung bei einem anderen Unternehmen abzuschließen.

Dieses prägnante Datum kann nun bald ad acta gelegt werden. Schon heute bieten einige Versicherungen ihren Kunden einen flexiblen Versicherungsbeginn, der von Januar bis Dezember reicht, an. Die großen Versicherungsunternehmen leisten diesbezüglich die Pionierarbeit und es ist davon auszugehen, dass die kleineren Unternehmen mit Sicherheit nachziehen werden, sodass der 30.11. für den Versicherungswechsel der Autoversicherung in absehbarer Zeit keine Rolle mehr spielen wird.

Das mag Vorteile haben, aber in Zukunft muss dann jeder Kraftfahrer selbst daran denken, wie lange seine Vertrag läuft und wann er den kündigen kann, sodass sicher davon ausgegangen werden kann, dass einige einfach die Kündigungsfrist verschlafen und bei ihrer Versicherung bleiben, auch wenn andere Versicherer die gleiche Leistung für weniger Geld anbieten.

Wer möchte, kann natürlich bei den gewohnten Terminen bleiben und seinen Versicherungsvertrag immer bis 31.12. laufen lassen. In erster Linie ist die vom Stichtag abweichende Regelung ein Vorteil für die Versicherungsunternehmen, weil sich der Wechsel dann über das ganze Jahr verteilt. Für Kraftfahrer, die ihre Beiträge als Jahresrate zahlen, hätte ein Wechsel zu einem freien Termin den Vorteil, dass nicht gleich zu Jahresbeginn der hohe Beitrag entrichtet werden muss und die Haushaltskasse überstrapaziert. Aber mal ehrlich, wann passt es schon – und viele Autofahrer nutzen eben deswegen die Möglichkeit ihre Autoversicherung halbjährlich, quartalsweise oder monatlich zu bezahlen.

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