Bankgeheimnis - Deutsche Behörden durchleuchten Kunden


Während in anderen Ländern ein Bankgeheimnis gesetzlich verankert ist, gibt es in Deutschland kein eigentliches Bankgeheimnis. Jegliche Regelung dazu ist nur eine zivilrechtliche Zusicherung, die Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeben. Ein Gesetz, das den Verbraucher vor Zugriff auf seine Konten schützen würde, existiert nicht.
Im Zuge der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung wurden vor einigen Jahren erhebliche Einschnitte in die Privatsphäre von Bankkunden getätigt. So können Behörden ohne größere Probleme eine Abfrage sämtlicher Konten und Depots eines Bürgers durchführen. Hintergrund war ursprünglich die Abwehr terroristischer Gefahren, um den Geldverkehr dieser Subjekte zu behindern. Während die aber munter im Ausland ihre Geldgeschäfte abwickeln, haben hiesige Gesetze zur Kontenüberwachung Auswirkungen auf viele Bürger.

Nicht nur das Finanzamt ist an den Kontendaten interessiert. Auch das Sozialamt und die Arbeitsagentur profitieren von den Neuregelungen, ebenso wie BaföG-Stellen. Die Durchleuchtung des Bankkunden ist beinahe vollständig. Dabei ist besonders ernüchternd, dass von inzwischen knapp 100.000 Kontoabfragen pro Jahr so gut wie keine Abfragen von Leuten dabei waren, die unter einem Terrorismusverdacht stehen. Als Konsequenz fordern viele Betriebswirtschaftler und Rechtsexperten die Abschaffung der Regelung, da sie jeden Bankkunden unter einen Generalverdacht stellt.

Doch das Bundesverfassungsgericht sieht dies offensichtlich anders. In diversen juristischen Entscheidungen wurde festgestellt, dass die Regelungen zur Kontenabfrage rechtens sind. Solange also kein politischer Wille eine Änderung dieser Gesetze herbeiführt, ist nicht mit einer Abschaffung der Kontenabfragen in absehbarer Zukunft zu rechnen.

Dabei ist die Einführung von Kontenabfragen keine neue Idee. Bereits im Jahre 1919 wurde eine ähnliche Gesetzgebung eingeführt, um Zahlungen zu überwachen. Beinahe in allen Geschäftsbereichen, bei denen der Geldverkehr mit Schecks abgewickelt wurde, stellten sich die Verbraucher darauf ein, indem sie verstärkt mit Bargeld bezahlten. Auch den Banken wurde weniger Geld anvertraut und in geheimen Verstecken zu Hause aufbewahrt, um dem Staat keine Anhaltspunkte über die Geldgeschäfte zu geben. Die Folgen für die Kreditwirtschaft waren verheerend und trugen zur legendären Inflation dieser Zeiten bei. Obwohl eine solche Entwicklung heute aufgrund des verstärkten bargeldlosen Zahlungsverkehrs nicht im selben Maße zu erwarten ist, könnten ähnliche Reaktionen der Verbraucher in der aktuellen Situation zu unnötigen Schwierigkeiten für die Wirtschaft führen.

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