Seit dem 1. November gelten die Neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute und der Banken, da seit Ende Oktober eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Mitgliedsländer und deren Zahlungsbedingungen angleichen und vereinheitlichen soll. Da die Banken diese Richtlinien umsetzen müssen, haben sich einige wichtige Veränderungen ergeben, die wir heute vorstellen möchten.
Selbstbehalt: Nach Verlust und Diebstahl der EC-Karte muss der Inhaber für die von Fremden entnommenen Summen mit einem Eigenanteil von 150 Euro selbst haften. Bisher haftete die Bank für den Schaden, bzw. ließ den Selbstbehalt bei zehn Prozent des Schadens. Beträge über 150 Euro werden aber nach wie vor von der Bank ersetzt. Wer allerdings seine PIN auf die Rückseite seiner Karte notiert hat oder die Transaktionsnummern (TAN) verloren hat, muss selbst für das gestohlenen Geld haften und zwar unbegrenzt, denn das gilt als grob fahrlässiges Vergehen und wird von der Bank nicht durch Selbstbehalt-Zahlungen ersetzt.
Überweisungen: Wer Überweisungen noch auf Papier macht, muss in Zukunft seinen Überweisungsträger genauer kontrollieren, bevor er ihn abgibt. Die Bankinstitute sind nicht mehr verpflichtet, den Namen und die Kontonummer des Empfängers abzugleichen. Passierte bislang so eine Fehlüberweisung bemühte sich die Bank den Betrag wieder zurückzuholen, sind Überweisungen ab jetzt unwiderruflich sobald sie abgeschickt sind. Das gilt auch für Überweisungen an Automaten oder am PC. Der Verbraucherschutz empfindet das als nicht sehr kundenfreundlich und verweist auf die Kulanz der Bank und die sorgfältige Eigenüberprüfung.
Schnellere EU-Überweisungen: Dauerten Überweisungen in das europäische Ausland in der Vergangenheit bis zu zwei Wochen, versprechen die Banken, dass ab dem 1. November 2009 EU-Überweisungen nur noch vier Geschäftstage, ab 2012 sorag nur noch zwei Tage in Anspruch nehmen werden. Außerdem werden Gebühren für Auslandsüberweisungen nur noch nach ausdrücklicher Genehmigung abgezogen, was dafür garantiert, dass die überwiesene Summe komplett beim Empfänger ankommt. Die Höhe der Gebühren ist allerdings nicht festgelegt.
Sepa-Lastschriften: Von nun an können innerhalb der EU grenzüberschreitende Lastschriften getätigt werden. Diese „Single Euro Payments Area“ bezeichnet den einheitlichen, europäischen Zahlungsraum und erspart Ferienhausbesitzern in Frankreich die Eröffnung eines Kontos im Ausland. Strom und Wasser können ab jetzt vom deutschen Konto bezahlt werden. Der Kontoinhaber kann bis zu acht Wochen nach der Abbuchung das Geld zurückfordern. Sollte es sich um Betrug handeln, sogar bis zu 13 Monaten.